Unsere agogische Grundhaltung
Agogischer Auftrag
Basierend auf der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und der Inklusion als Leitgedanke sowie Zielperspektive zugleich wird in den agogischen Grundhaltungen unser Menschenbild definiert. Unser agogischer Auftrag lässt sich aus diesen Grundhaltungen ableiten.
Wir sehen die Vielfalt der Menschen als Stärke. Alle Menschen nehmen selbstverständlich am gesellschaftlichen Leben teil und gestalten die Gesellschaft mit. Dafür setzen wir uns ein.
Wir orientieren uns bei der Planung, Gestaltung und Umsetzung unserer Leistungen, Strukturen, Mobilien und Immobilien an den Grundsätzen der UN-BRK. Massgebend dabei ist für uns die Forderung nach einer gleichberechtigten und umfassenden Teilnahme und Teilhabe an normalisierten Lebensbereichen.
Wir sehen den Menschen als bio-psycho-soziales Wesen, beeinflusst durch komplexe Wechselwirkungen zwischen Person und Umwelt. Wir verstehen Behinderung als Folge des Zusammenspiels aller Faktoren.
Wir unterstützen alle Menschen bei Brändi dabei, eine möglichst grosse Selbstbestimmung, hohe Autonomie und kompetente Teilhabe in den verschiedenen Lebensbereichen zu erlangen.
Vielfältig teilhaben: Unser Agogik-Filter
Bei der Umsetzung unseres agogischen Auftrages unterstützt uns unser handlungsleitender Agogik-Filter.
Der Mensch mit Beeinträchtigung wird ganzheitlich wahrgenommen und in seiner Individualität erfasst. Die Wertschätzung und die Annahme der Vielfalt ist Grundhaltung und Ausgangslage für jegliches agogisches Handeln. Wenn wir einen Menschen begleiten, so gehört es zu den Aufgaben, ihn als erstes genau kennen zu lernen. Dafür müssen wir einerseits mit dem Menschen in eine Beziehung treten, andererseits aber auch seine spezifischen Stärken und Schwächen, die sich aufgrund seiner Beeinträchtigung ergeben, kennen.
Der Mensch wird aber nicht nur aufgrund von einer bestehenden Diagnose und nach seinen individuellen Ressourcen/Schwierigkeiten beurteilt/erfasst/kennengelernt. Wichtig ist auch, wie er zu dem Menschen geworden ist, der er ist. Wie er sich in der Vergangenheit entwickelt hat, in welchem Umfeld er sich jetzt befindet und welche Lebensbereiche/Lebensräume für den Menschen zentral und wichtig sind und was er braucht, damit er sich in diesen relevanten Lebensbereichen/ Lebensräumen kompetent erleben kann.
Die ersten beiden Fragen sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass der Mensch, der unsere agogischen Leistungen als Klient:innen nutzt, adäquat selbst- und mitbestimmen kann und er in allen für ihn relevanten Lebensbereichen kompetent teilhaben und mitwirken kann. Wenn wir den Menschen kennen und wissen, was ihm wichtig ist, so können wir im Prozess mit ihm eine Entwicklung begleiten und unterstützen.